Unsere Sonderleistungen für Sie

Hersteller- und Produktidentifikation

Grundvoraussetzung, dass eine Prüfung durchgeführt werden kann ist: Der Hersteller und die Anschlageinrichtung müssen identifizierbar sein. Sie hierzu auch die Vorgaben der DGUV zur „Vorgehensweise bei der Prüfung von Anschlageinrichtungen (AE) durch einen Sachkundigen“

Liegen vom Betreiber hierzu keine Angaben vor, können diese bei der Erstprüfung zu 90 % ermittelt werden.

In den meisten Fällen ziehen die Montagebetriebe die Manschetten, bzw. den Schrumpfschlauch so hoch, dass die Kennzeichnung am Sekuranten leider nicht mehr sichtbar ist. Im Zuge der Inspektion legen wir die Kennzeichnung, falls erforderlich, frei. Nach Erfassung der Hersteller- und Produktdaten wird der Schrumpfschlauch wieder angebracht. In der Regel ist diese Maßnahme bei nur einem Sekuranten durchzuführen. Es sei denn, Anschlagpunkte verschiedener Hersteller befinden sich auf dem Flachdach.

In manchen Fällen sind die Angaben auch an der Anschlagöse erkennbar, bzw. wir können Anhand der Bauweise eine Produktidentifikation vornehmen.

Fehlen Herstellerangaben können diese ggf. bei der Erstprüfung ermittelt werden.

Achtung bei der Verwendung von Einzelanschlagpunkten

Bei einer Gebäudehöhe/Falltiefe von weniger als 6 m ist die Sicherung an Einzelanschlagpunkten/Sekuranten nur bedingt zulässig. Um das Risiko eines Aufpralls bei geringen Falltiefen zu vermeiden, werden Absturzsicherungen unter einer Absturzhöhe von 6 Metern immer als Rückhaltesicherung ausgebildet. Das bedeutet, dass die Sicherung kantenparallel erfolgen muss. Wir empfehlen eine Benutzung der Anschlagpunkte nur in Verbindung mit einem temporären Sicherungsseil. Siehe hierzu auch die entsprechenden Vorschriften.

Download Vorschriften

Hätten Sie´s gewusst? Bei einer Gebäudehöhe/Falltiefe von weniger als 6 m müssen die Anschlagpunkte mit einem temporären Sicherungsseil verbunden werden.

Mängelanalyse/Planung/Nachrüstung

Unsere Leistungen beschränken sich nicht nur auf die Prüfung und Wartung der vorhandenen Absturzeinrichtungen. Es werden auch Mängel aufgezeigt, wenn z.B. Gefahrenbereiche nicht abgesichert sind. Sie erhalten Hinweise in welchen Bereichen evtl. nachgerüstet werden muss. In einem Schemaplan wird dies übersichtlich dargestellt. Befinden sich Dachflächen in Ihrem Bestand welche noch keine Absturzeinrichtungen aufweisen, erstellen wir gerne eine Planung und Ausschreibung für erforderliche Maßnahmen.

Download Schemaplan

Download Planung

PSA-Unterweisung nach DGUV Regel 112-198

Auf Wunsch kann bei Ihren Mitarbeitern eine PSA-Unterweisung nach BGR/GUV-R 198 Abs. 9.2 durchgeführt werden. Die Anwenderschulung sieht u.a. auch eine Übung an vorhandenen Einrichtungen und Ausrüstungen vor. Im Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Dem Arbeitgeber wird ein Unterweisungsnachweis (unterschrieben von den Teilnehmern) übergeben.

Unterweisungsnachweis

Lassen Sie sich beraten!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf uns lassen Sie sich von uns beraten. Gerne besprechen und erklären wir Ihnen unsere Dienstleistungen persönlich.