Prüfung der Absturzsysteme
Arbeitssicherheit wird großgeschrieben. Dazu gehört auch, dass die vorhandenen Absturzsysteme einer regelmäßigen Prüfung und Kontrolle unterzogen werden. Der Grund dafür ist, dass der ordnungsgemäße Zustand und die Wirksamkeit der Anlagen gewährleistet wird.
Die jährlich vorgeschriebene Revision von Anschlageinrichtungen durch einen Sachkundigen ist eine reine Sicht- und Funktionskontrolle. Siehe hierzu auch die DGUV-I 201-056 und die Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigen Prüfungen an Anschlageinrichtungen“ der DGUV.
An Gebäuden ist eine Belastung der Absturzeinrichtung zum Zwecke der Prüfung mit Prüflasten nicht empfehlenswert. Die meisten Hersteller lehnen Zug- und Belastungsversuche an den Anschlageinrichtungen ab. Sie hierzu auch unser Informationsblatt zu Zugversuchen.
Unser vorrangiges Interesse besteht in einer zerstörungsfreien Prüfung. Ohne Beschädigung der Abdichtung und Wärmedämmung. Hierzu haben wir verschiedene Prüfmethoden entwickelt. Sollte es ohne Dachöffnungen nicht gehen, arbeiten wir gerne mit einem Dachdecker Ihrer Wahl zusammen.
Belastungskontrolle nach Vorgabe der DGUV mit max. 70 kg. Das Messergebnis wird dokumentiert.
Prüfung der Überfahrbarkeit der Seilanlage mit einem Läuferelement. Kontrolle der Befestigung mit dem vom Hersteller vorgegebenen Anziehmoment.
Nachbefestigung von Klemmhaltern. Kontrolle des Kraftabsorbers auf Korrosion, Verformung oder Beschädigung.
Integritätsprüfung – Hammerschlagmethode mit rückschlagfreiem Hammer.
Überprüfung und Messung der geforderten Einbautiefe des Anschlagpunktes.
Bei der Erstprüfung wird auch eine Kontrolle im Inneren des Gebäudes durchgeführt.
Befindet sich eine Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) im Bestand des Objektes kann diese ebenfalls mit geprüft werden.
Überprüfung der Anfang-/Endbefestigung und des Spannelementes
Überprüfung der Kennzeichnung und der Einbauvariante